Forderungsmanagement
Sie haben eine offene Forderung und der Schuldner reagiert nicht auf Ihre Mahnung? Dann besteht die Möglichkeit, ein gerichtliches Mahnverfahren durchzuführen oder direkt auf Zahlung zu klagen. Nach Erlangung eines sog. Titels erfolgt die Zwangsvollstreckung beim Schuldner, falls dieser noch immer nicht zahlt. Sollte der Schuldner mittellos sein, kann der Anspruch über 30 Jahre lang vollstreckt werden. Unsere Tätigkeit ist im Erfolgsfall für Sie kostenlos.
Ihr Ansprechpartner und Rechtsanwalt:Marco Grünler koeln [at] wdgk.com WDGK Köln Work Barbarastraße 43 50996 Köln Deutschland Work+49 221 340 28 97 Fax+49 221 340 28 98
Ihr Ansprechpartner:Alexander Dietz duesseldorf [at] wdgk.com WDGK Düsseldorf Work Liefergasse 5 40213 Düsseldorf Deutschland Work+49 211 868 11 55 Fax+49 211 868 11 56
