Unterhalt
Kommt es zu einer Scheidung der Ehe ist grundsätzlich jeder Ehegatte für sich selbst verantwortlich. Dieses Prinzip der Eigenverantwortlichkeit ist seit der Unterhaltsrechtsreform seit dem 01.01.2008 im Gesetz verankert. Nur bei Vorliegen bestimmter Gründe bestehen Unterhaltsansprüche eines Ehegatten, was wir gerne für Sie prüfen.
Bezüglich des Kindesunterhaltes gilt: Der Elternteil, bei dem die minderjährigen Kinder wohnen, leistet Unterhalt durch Leistung in Natur, der andere Teil leistet einen finanziellen Beitrag.
Ihr Ansprechpartner:Kilian Ackermann koeln [at] wdgk.com WDGK Köln Work Barbarastraße 43 50996 Köln Deutschland Work+49 221 340 28 97 Fax+49 221 340 28 98
