Sorgerecht
Nach einer Scheidung verbleibt es in der Regel beim gemeinsamen Sorgerecht der geschiedenen Ehegatten. Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann bezüglich der Angelegenheiten des täglichen Lebens alleine entscheiden. Das gemeinsame Sorgerecht wirkt sich nur bei wichtigen Entscheidungen aus, so z.B. einer OP des Kindes oder eines anstehenden Schulwechsels.
Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragt, muss das Gericht – unter Zurhilfenahme des Jugendamtes – prüfen, ob die Übertragung des alleinigen Sorgerechtes dem Wohl des Kindes entspricht. Wir unterstützen Sie gerne in diesem Verfahren.
Ihr Ansprechpartner:Kilian Ackermann koeln [at] wdgk.com WDGK Köln Work Barbarastraße 43 50996 Köln Deutschland Work+49 221 340 28 97 Fax+49 221 340 28 98
