Scheidung
Das Verfahren der Scheidung findet vor dem Familiengericht statt. Im Scheidungsverfahren herrscht Anwaltszwang, das heißt, zumindest der Antragsteller muss sich anwaltlich vertreten lassen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann sich jedoch nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten lassen, während der andere lediglich der Scheidung zustimmt. Auf diese Weise können die Kosten für einen zweiten Anwalt gespart werden.
Außergerichtlich können wir für Sie die Scheidungsfolgen regeln, z.B. durch Eheverträge bezüglich des Zugewinnausgleiches oder des Ehegattenunterhaltes.
Ihr Ansprechpartner:Kilian Ackermann koeln [at] wdgk.com WDGK Köln Work Barbarastraße 43 50996 Köln Deutschland Work+49 221 340 28 97 Fax+49 221 340 28 98
