Lebenspartnerschaft
Seit dem 01.01.2005 sind die Voraussetzungen für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft den Voraussetzungen der Ehescheidung gleichgestellt. Die Lebenspartner müssen vor Einreichung des Aufhebungsantrages mindestens 12 Monate voneinander getrennt leben. Auch gelten seit dem 01.01.2005 dieselben Unterhaltsvoraussetzungen wie für Ehen. Wir sind Ihnen gerne bei diesem Verfahren behilflich.
Ihr Ansprechpartner:Kilian Ackermann koeln [at] wdgk.com WDGK Köln Work Barbarastraße 43 50996 Köln Deutschland Work+49 221 340 28 97 Fax+49 221 340 28 98
