Rechtliches rund um das Mobiltelefon - Bußgeld wegen Handynutzung
Wer beim Führen eines Fahrzeuges ein Mobiltelefon benutzt, muss mit einem Bußgeld von 40,00 € sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Das OLG Bamberg hat ferner entschieden, dass dies auch für Fahrlehrer gilt, da diese durch das Telefonat abgelenkt seien und so nicht bei einem möglichen Fahrfehler eingreifen könnten.
Das OLG Hamm hatte wiederum über einen Fall zu entscheiden, bei dem das Handy mit ausgeschaltetem Fahrzeugmotor vor einer roten Ampel benutzt wurde. Hier war nach Meinung des Gerichts der Tatbestand der unerlaubten Nutzung eines Mobiltelefon gemäß §§ 23 Abs. 1 a, 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO gerade nicht erfüllt, da die Nutzung des Handys eben ausnahmslos erlaubt sei, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist - auch vor roten Ampeln.
Hingegen sieht das OLG Köln schon dann den Tatbestand verwirklicht, wenn der Autofahrer während der Fahrt das Handy beim Ertönen des Klingeltones aufnimmt, um nachzusehen, wer der Anrufer ist.
Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Autofahrer, der ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt telefoniert, in Kauf nimmt, so abgelenkt zu sein, dass es zu Verkehrsverstößen kommt. So wird das Nichtbeachten einer roten Ampel in einem solchen Fall als vorsätzlich begangen bewertet, was zur Erhöhung der Geldstrafe und zur Verhängung eines Fahrverbotes führen kann.
Im Zweifel gilt also: Keine Telefonate ohne Freisprechanlage während der Fahrt.
Dieser Artikel wurde erstellt von Rechtsanwältin Sandra Krieglsteiner.

Sandra Kriegsteiner
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