Mißbrauch von Zugriffsrechten auf ein Computersystem des Arbeitgebers kann die fristlose Kündigung rechtfertigen
LAG München, Urteil vom 08.07.2009 - Az. 11 Sa 54/09
Ein Systemadministrator hatte, um einen ungeliebten Geschäftsführer zu belasten, seine Zugriffsrechte genutzt und persönliche Daten des Geschäftsführers eingesehen. So nahm er unter anderem Einsicht in den Email-Ordner “Gesendete Objekte”, druckte die darin enthaltenen Emails aus und präsentierte sie der übrigen Geschäftsleitung, um den zu dieser Zeit abwesenden Geschäftsführer zu kompromentieren.
Der Administrator erhielt dafür die fristlose Kündigung.
Zu Recht wie nun auch das LAG München urteilte. Durch den Zugriff auf den Emailordner habe er einen schwerwiegenden Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten begangen und somit einen wichtigen Grund zur Kündigung geliefert.
In diesem Falle bedürfe es nicht einmal einer Abmahnung zur Rechtmäßigkeit der Kündigung.
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Diesem Ergebnis stimme ich voll und ganz zu. Im Gegensatz zu den sog. Bagatellekündigungen ist es für mich in dieser Konstellation durchaus nachvollziehbar, dass das Vertrauensverhältnis unbehebbar zerstört ist. Dieses ist aber zwingende Voraussetzung für die Beschäftigung eines Systemadministrators, der ja Einsicht in alle sensible Bereiche des Unternehmens hat.
Dieser Artikel wurde erstellt von Rechtsanwalt Thomas Weinreich.

Thomas Weinreich
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