Einem Verbraucher, der einen Vertragsabschluss im Fernabsatz widerruft, dĂŒrfen nicht die Kosten der Zusendung der Ware auferlegt werden
Montag, den 3. Mai 2010EuGH, Urteil vom 15.4.2010 - Rs. C-511/08 Handelsgesellschaft Heinrich Heine GmbH ./. Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erhob gegen das Versandunternehmen Heinrich Heine Klage auf Unterlassung der Praxis, auch im Falle des Widerrufs durch den Verbraucher, wie in den Allgemeinen GeschÀftsbedingungen des Unternehmens vorgesehen, den pauschalen Versandkostenanteil nicht zu erstatten.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs, der diesen [...]