Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters
Mittwoch, den 1. Juli 2009In der Insolvenz des Vermieters hat der Mieter einen Anspruch auf Rückzahlung des vollständigen Kautionsbetrages nur dann, wenn der Vermieter entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 551 Abs.3 S. 3 BGB die Kaution von seinem restlichen Vermögen getrennt angelegt hat.
Wird die Kaution vom Vermieter entgegengenommen und entgegen der Vorschrift des § 551 Abs. 3. S. [...]