Unternehmer darf nicht durch den Zusatz “Kosmetik kann nur in einem unbenutzten Zustand zurückgenommen werden” das Widerrufsrecht des Verbrauchers beschränken
Dienstag, den 3. August 2010OLG Köln Beschluss vom 27.04.2010 Az. 6 W 43/10
Vorinstanz LG Aachen, Az. 42 O 18/10
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen die erstinstanzliche Teilzurückweisung ihres Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hatte Erfolg. Das Landgericht ging davon aus, dass die Antragstellerin als Mitbewerberin gemäß §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 3, Abs. 1 und [...]