Nacktgemälde der Dresdner Oberbürgermeisterin darf weiter verbreitet werden Bild unterliegt der Meinungs- und Kunstfreiheit
Dienstag, den 6. Juli 2010OLG Dresden, Urteil v. 16.4.2010 - 4 U 127/10
Das Oberlandesgericht Dresden wies den Antrag der Dresdner Oberbürgermeisterin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab, welchem das Landgericht Dresden als Vorinstanz zunächst stattgegeben hatte. Das Landgericht Dresden führte zu seiner Entscheidung aus, dass aufgrund der Nacktdarstellung die Klägerin in ihrem Recht am eigenen Bild sowie ihrem allgemeinen [...]