Vertragsformulare nach üblichen Vertragsmustern sind keine geschützten Werke i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Urheberrechtsgesetz
Donnerstag, den 29. April 2010Auch juristische Standardformulierungen müssen jedem zugänglich bleiben, der einen Vertrag entwirft.
Brandenburgisches OLG Az. 6 U 50/09
Vorinstanz: Landgericht Potsdam Az. 2 O 167/08
Zum Sachverhalt:
Der Kläger betreibt eine Agentur zur Vermittlung ausländischer Pflegekräfte an Senioren in Deutschland und benutzt im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit mit „Vermittlungsauftrag” und „Dienstleistungsvertrag” überschriebene Formulare, die er selbst erstellte.
Die Beklagte vermittelt ebenfalls [...]