“Flashmobs” auch im Arbeitskampf zulässig
Freitag, den 2. Oktober 2009Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 -
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, 5 Sa 967/08
Das Bundesarbeitsgericht hat in dieser Entscheidung die Entscheidung der Vorinstanzen bestätigt, nach denen es auch einer Gewerkschaft gestattet ist, im Arbeitskampf einen sogenannten “Flashmob” zu organisieren. Dabei wird an eine unbestimmte Personenmenge der Aufruf gerichtet, sich zu einer bestimmten Zeit [...]