Mißbrauch von Zugriffsrechten auf ein Computersystem des Arbeitgebers kann die fristlose Kündigung rechtfertigen
29. Januar 2010, 16:21LAG München, Urteil vom 08.07.2009 - Az. 11 Sa 54/09
Ein Systemadministrator hatte, um einen ungeliebten Geschäftsführer zu belasten, seine Zugriffsrechte genutzt und persönliche Daten des Geschäftsführers eingesehen. So nahm er unter anderem Einsicht in den Email-Ordner “Gesendete Objekte”, druckte die darin enthaltenen Emails aus und präsentierte sie der übrigen Geschäftsleitung, um den zu dieser Zeit [...]