Verkehrswirtschaftsrecht
Das Verkehrsgewerberecht umfasst die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die die gewerbliche Beförderung von Personen oder Sachen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft betreffen.
Wenn Sie z.B. Personen entgeltlich und auf Dauer gerichtet transportieren (Obusse, Taxen etc.) oder Güter für andere befördern möchten, bedürfen Sie bis auf Ausnahmen der Genehmigung oder Erlaubnis durch die zuständigen Behörden. Wird Ihnen diese nicht erteilt oder die erteilte Genehmigung/Erlaubnis wieder entzogen, bedeutet dies die Unmöglichkeit, diese berufliche Tätigkeit auszuüben. Wir prüfen die Möglichkeiten gerichtlicher Schritte und setzten diese im Falle der Erfolgsaussicht in die Tat um. Das gilt auch, wenn Sie durch die einem Mitbewerber gewährte Genehmigung rechtliche Nachteile erleiden und hiergegen vorgehen wollen.
Ihr Ansprechpartner:Alexander Dietz duesseldorf [at] wdgk.com WDGK Düsseldorf Work Liefergasse 5 40213 Düsseldorf Deutschland Work+49 211 868 11 55 Fax+49 211 868 11 56
