Subventionsrecht
Unter dem Begriff Subventionen sind vermögenswerte Zuwendungen zu verstehen, die ein Träger öffentlicher Verwaltung einer Person des Privatrechts (natürliche oder juristische Person) ohne eine entsprechende Gegenleistung gewährt, um durch deren Verhalten ein im öffentlichen Interesse liegenden Zweck zu fördern.
Wenn Sie Empfänger von Subventionen sind, die vergebende Behörde aber die Leistungen wegen fehlerhafter Bewilligung oder zweckfremder Verwendung zurückverlangt, unterstützen wir Sie, sich dagegen zu wehren. Auch helfen wir Ihnen, wenn Sie bei der Vergabe unberücksichtigt geblieben sind oder durch die Subventionierung eines Konkurrenten in Ihren Rechten verletzt sein könnten.
Ihr Ansprechpartner:Alexander Dietz duesseldorf [at] wdgk.com WDGK Düsseldorf Work Liefergasse 5 40213 Düsseldorf Deutschland Work+49 211 868 11 55 Fax+49 211 868 11 56
