Geschmacksmusterrecht / Designrecht
Ein Geschmacksmuster verleiht seinem Inhaber die ausschließliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform. Als Geschmacksmuster geschützt werden zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsformen eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergeben. Angemeldet wird ein Geschmacksmuster beim DPMA. Wie beim Gebrauchsmuster prüft das Amt bei der Eintragung nicht, ob die Voraussetzungen für die Erlangung von Geschmacksmusterschutz vorliegen. Erst im Verletzungsprozess prüft dann das Gericht, ob das Geschmacksmuster bei Eintragung neu und eigenartig war.
Wir beraten Sie bei der Anmeldung Ihrer Geschmacksmuster und der Durchsetzung Ihrer Rechte im Verletzungsfall.
Ihr Ansprechpartner:Marco Grünler koeln [at] wdgk.com WDGK Köln Work Barbarastraße 43 50996 Köln Deutschland Work+49 221 340 28 97 Fax+49 221 340 28 98
