Medizinrecht
Die Gesundheitsreform hat in der Vergangenheit zu einer ständigen Verrechtlichung der Medizin geführt. Wir beraten Ärzte im Rahmen ihrer Berufstätigkeit, erstellen Praxisübernahmeverträge und vertreten Sie, falls Sie Ansprüche gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung durchsetzen möchten. Des Weiteren vertreten wir Sie in Kunstfehlerprozessen sowohl zivil- als auch strafrechtlich.
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