Forderungsmanagement
Sie haben eine offene Forderung und der Schuldner reagiert nicht auf Ihre Mahnung?
Dann besteht die Möglichkeit, ein gerichtliches Mahnverfahren durchzuführen oder direkt auf Zahlung zu klagen. Nach Erlangung eines sog. Titels erfolgt die Zwangsvollstreckung beim Schuldner, falls dieser noch immer nicht zahlt.
Sollte der Schuldner mittellos sein, kann der Anspruch über 30 Jahre lang vollstreckt werden.
Ihr Ansprechpartner und Rechtsanwalt:Marco Grünler koeln [at] wdgk.com WDGK Köln Work Barbarastraße 43 50996 Köln Deutschland Work+49 221 340 28 97 Fax+49 221 340 28 98
